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Kuren im Bad Hvz
Bevor Sie wieder nach Bad Hvz kommen Ihr gutes Recht: Beantragen Sie eine ambulante Vorsorgekur!
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V, 23, Absatz 2) kann die Krankenkasse aus medizinischen Grnden erfolgreiche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Dabei knnen Sie Kurort und Unterkunft im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei whlen. Die Krankenkasse bernimmt im Rahmen der Ambulanten Vorsorgeleistungen die vollen Kosten der rztlichen Behandlung und 85 Prozent der Kurmittelkosten, bei Versicherten unter 18 Jahren 100 Prozent. Die Satzung der Krankenkasse kann zu den brigen Kosten ( Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten ) die Versicherten im zusammenhang mit dieser Leistung entstehen., einen Zuschuss von bis zu 13 Euro tglich gewhren. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen fr versicherte chronisch kranke Kleinkinder kann der Zuschuss auf bis zu 21 Euro erhht werden.
Es besteht ein Anspruch der ambulanten Vorsorgeleistung alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf dieser Frist gewhrt werden. Also beantragen Sie bei einem geplanten Kuraufenthalt in Deutschland rechtzeitig die Ihnen zustehenden Zuschsse.
Der Antrag wird vom Hausarzt ausgefllt und von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.
Im Kurantrag gengt es nicht mehr nur die Diagnose anzugeben, sondern hier muss die „Krankheitsverhtung“ begrndet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstrungen, Kopfschmerz, Muskelverspannung, Schichtarbeits-folgen, Schlafstrungen usw. )
Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schdigung ( z.B. Schulterstreife, dauerhafter Wirbelsulen-Schmerz bei degenerativen Vernderungen der Wirbelsule o. a. ) mit den resultierenden Funktionsstrungen und Beeintrchtigungen ( z. B. kein selbststndiges Anziehen der Strmpfe oder Binden der Schuhe mglich, Treppensteigen nicht mehr ausfhrbar oder gefhrdet, tgliche Hygienemanahmen nicht mehr realisierbar oder stark eingeschrnkt, uws. ) im Kurantrag eingetragen werden.
Die Dauer der Kur muss neuerdings nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt sein, sie kann also auch krzer, z.B. 14 Tage stattfinden. Es empfiehlt sich jedoch diese 3 Wochen in Anspruch nehmen, damit der Kuraufenthalt auch Erfolg versprechend verluft.
Kuren im Bad Hvz
So luft es schritt fr schritt....
Bezuschussung einer Kur durch die Krankenkassen
1. Sie beantragen bei Ihrer Krankenkasse Zuschsse fr eine ambulante Vorsorgemanahme. Das notwendige Formular erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
2. Das ausgefllte Formular senden Sie an Ihrer Krankenkasse, die Ihre Kur genehmigt. Ein Anspruch der ambulanten Vorsorgeleistung besteht alle drei Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf dieser Frist genehmigt werden.
3. Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag genehmigt hat, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Kuraufenthalt planen knnen.
4. In Unterschied zu einer Kur in Deutschland muss nach jetzigen Stand der Gast aber die Kur zunchst voraus bezahlen.
Kontaktieren Sie mit unseren Spezialisten im Bad Hvz !
Hotline Nummer :0036 83 340524
Individuelle Beratung :Mag.Lajos Martin
Vertragsmanagement
Hevzheilbad und St.Andrs Reumakrankenhaus
lajos.martin@kurinfo.net
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